Wohnkomfort

altersgerechtes Wohnen / Eingangsbereich

Ein barrierefreies und angepasstes Zuhause ermöglicht in allen Lebensphasen Selbstbestimmung. Bei der Neugestaltung des Gebäudeeinganges können beispielsweise Stufen entfernt werden und die notwendigen Bewegungsflächen geschaffen werden. Barrierefreie Türen sind leicht nutzbar und haben Türanfahrbereiche. Die automatische Türöffnung bei schweren Eingangstüren kann mit einem Sensor oder manuell mit einem Taster aktiviert werden. Die Bedienelemente sollten in einer gut erreichbaren Höhe und Position angebracht werden.
Bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips beispielsweise beim Aufzug oder der Gegensprechanlage empfehlenswert. Nach diesem Prinzip müssen Informationen für zwei einander ergänzende Sinne wahrnehmbar sein.
Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in einem Wohngebäude dienen der technisch-infrastrukturellen Nachrüstung und der Erhöhung des Wohnwertes.

altersgerechtes Wohnen / Treppenlift

Um mehrgeschoßige Neubauten für alle nutzbar zu machen, sind Aufzüge die beste Lösung. Führt der Weg zu einem vorhandenen Aufzug etwa im Halbstock nur über Treppen, können zusätzlich vertikale Hubsysteme oder Treppenlifte Abhilfe verschaffen. Dabei sind grundsätzlich vertikale Hubsysteme Treppenliften mit integrierten Plattformen vorzuziehen, da sie den Nutzerkreis nicht einschränken.

altersgerechtes Wohnen / Sanitärräume

Gute Planung macht Sanitärräume für alle Bewohner*innen gut und uneingeschränkt nutzbar.
Die nachträgliche Ausstattung mit Stütz- und Haltegriffen sollte an den erforderlichen Stellen möglich sein. Daher sind bereits in der Planungsphase konstruktive Vorkehrungen zu treffen. Für Duschen ist eine schwellenlose, bodengleiche Ausführung mit überschneidenden Bewegungsflächen wünschenswert. Der Tausch der Badewanne gegen eine schwellenlose Dusche bedeutet ein Hindernis weniger. Beim Wasserverbrauch macht sich dadurch eine Einsparung bemerkbar. Eine Armatur mit Thermostat-Technik und rutschfeste Fliesen sind wichtige Faktoren bei der Umgestaltung des Bades. Im WC sind neben einer angepassten Sitzhöhe vertikale und horizontale Haltegrifft hilfreich.

Sonnenschutz / Systeme

Außenliegender Sonnenschutz bietet den höchsten Schutz vor sommerlicher Überwärmung. Die Einstrahlung der Sonne kann effektiv reduziert werden, noch bevor sie ins Haus kommt. Somit wird das Gebäude nicht so stark aufgeheizt. Beispiele für außenliegende Sonnenschutzsysteme sind Jalousien, Markisen, Rollläden, Lamellen sowie architektonisch fixe Verschattungen (z.B. Balkone). Achten Sie bei baulichen Verschattungen bzw. bei regulierbarem Sonnenschutz darauf, dass Überwärmung im Sommer zwar reduziert wird, der Raum jedoch noch natürlich belichtet wird.

Zubau von Wohnraum / Zubau

Eine Wohnraumerweiterung kann sowohl eine einzelne Wohnung (Wohnungszusammenlegung) als auch das gesamte Haus (Zubau, DG-Ausbau) betreffen. Viele rechtliche und bautechnische Fragen müssen geklärt werden, bevor konkret über eine Wohnraumerweiterung nachgedacht werden kann. Die Schaffung neuer Nutzflächen kann sowohl in der horizontalen Ebene als auch vertikal erfolgen. In der Bauordnung für Wien ist klar geregelt wo, wieviel und bis zu welcher Höhe zugebaut werden darf. Bei Mehrfamilienhäusern ist zudem die Errichtung eines Aufzuges zwingend vorgeschrieben, sobald das Haus mehr als zwei Hauptgeschoße aufweist.

Zubau von Wohnraum / Dachgeschoßausbau

Unter einem Dachgeschoßausbau versteht man den Ausbau des Daches im „Umriss“, d.h. nur wenige Bauteile ragen aus oder über den bestehenden Umriss hinaus. In der Bauordnung für Wien ist klar geregelt wo, wieviel und bis zu welcher Höhe maximal ausgebaut werden darf. Bei Mehrfamilienhäusern ist zudem die Errichtung eines Aufzuges zwingend vorgeschrieben, sobald das Haus mehr als zwei Hauptgeschoße aufweist.

Zubau von Wohnraum / Balkone

Eigene Freiräume, wie beispielsweise Loggien oder Balkone lassen sich, bautechnisch gesehen, oft ohne großen Aufwand am Haus „anhängen“. Seit 2014 erlaubt die Wr. Bauordnung die Anordnung von Balkonen auch an straßenseitigen Fassaden über Verkehrsflächen. Dabei ist u.a. auf die gestalterische Eingliederung ins Stadtbild zu achten sowie auf den richtigen Balkontyp. Balkone können in Mehrfamilienhäusern sowohl straßenseitig als auch hofseitig errichtet werden. Balkone dürfen über die Baulinie oder Straßenfluchtline vorragen. Die Ausladung der Balkone darf höchstens 2,50 m betragen und sie müssen von den Nachbargrenzen einen Abstand von mindestens 3 m, im Gartensiedlungsgebiet von mindestens 2 m, einhalten. Die Balkone dürfen straßenseitig höchstens über die Hälfte der betreffenden Gebäudefront vorragen.

Zubau von Wohnraum / Loggien

Eine Loggia ist ein dem Wohnraum zugeordneter und vorgelagerter Außenbereich, welcher von drei seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzt ist. Eine Neuerrichtung erweitert den Wohnraum und schafft eine gut nutzbare Freifläche. Oft ist es möglich, derartige Konstruktionen nachträglich an einem Haus anzubringen. Statik und Wärmebrücken (Wärmeverluste nach außen) sind dabei wichtige technische Themen, die berücksichtigt werden müssen.

Personenaufzüge

Personenaufzüge sind die beste Lösung, um Stockwerke barrierefrei zu erschließen. Ein Aufzug ist heutzutage fester Standard bei mehrstöckigen Immobilien im Neubau. Bei Altbauten ist der nachträgliche Anbau eines Aufzugs außen vor dem Haus bzw. im Hof oft eine gute Lösung. Liftschachtlösung in einer adaptierten Stiegenspindel, im Lichthof oder im ehemaligen WC-Turm sind oft möglich. Kommt keine dieser drei Möglichkeiten in Frage, bleibt die Variante des Zubaus welche größere Freiheit bezüglich Größe, Funktion und Gestaltung erlaubt.
Wichtig ist eine Vorprüfung der Unterlagen (Pläne, Beschreibungen, statische Vorbemessungen) für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen durch die MA 37. Ein- oder Zubauten von Aufzügen sind ab einer Gebäudehöhe von Erdgeschoß plus zwei Obergeschoßen förderbar und müssen allgemein zugängig sein. Je nach Konfiguration des Bestandsobjektes ist eine möglichst barrierefreie Gestaltung umzusetzen.

Gemeinschaftsräume

Einen besonderen Mehrwert bietet ein Wohnhaus, das Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung aufweist. Hierbei kann es sich neben Fahrrad-, Kinderwagenabstellräumen auch um ein "großes Wohnzimmer" für alle Bewohner*innen des Hauses handeln. Ein großer, gemeinschaftlicher Wohnraum erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Er ist für alle zugänglich, dient den Bewohner*innen als zusätzlicher Aufenthaltsraum und fördert die Kommunikation und das Miteinander. Niemand ist zur Gemeinsamkeit verpflichtet, aber alle können mitmachen. Dies ist eine Maßnahme, die eine Immobilie aufwertet.

Gemeinschaftsräume / Kinderwagen- und Fahrradabstellräume, Müllräume

Sichere und praktische Fahrradabstellplätze tragen wesentlich zur Wohnqualität bei und erleichtert auch die Nutzung des Rades als innerstädtisches Verkehrsmittel im Alltag. Gute Abstellanlagen, die Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Witterung bieten und geordnetes Abstellen der Fahrräder ermöglichen, stellen somit eine Aufwertung einer Immobilie dar.
Ein leicht erreichbarer und barrierefreier Kinderwagenabstellraum stellt für Eltern junger Kinder eine besondere Erleichterung im Alltag dar. Auch die Wohnungsnachbar*innen profitieren indirekt davon, weil die Stiegenhäuser nicht verstellt werden.
Abfalltonnen und Müllcontainer werden häufig als störend empfunden. Mit Einhausungen lassen sie sich stilvoll verkleiden und auch vor Vandalismus und Fremdnutzung schützen. Unschöne Mülltonnen oder Container verschwinden oft auch hinter begrünten Fassaden.